Frühjahrstagung 2017
Kennzeichnungsberechtigung
Dem SGV ist gemäß des § 59 des Landschaftsgesetzes NRW die Aufgabe übertragen, das Wanderwegenetz zu markieren und zu pflegen.
Er ist damit Dienstleister für die Kommunen und Naturparke.
Die Wegemarkierungsarbeiten dienen dem Landschaftsschutz in dem sie die Erholungssuchenden über vorgezeichnete Wege durch die Natur lenken. Andere Landschaftsteile werden dadurch weniger beunruhigt.
Hinweise zur Wanderwegemarkierung unter Markierung-Wanderwege
Die Treffen
Der Arbeitskreis "Wege" trifft sich im Frühjahr eines Jahres, also vor Beginn der Wanderwegemarkierung und im Herbst nach Beendigung der Wanderwegemarkierung. Jährlich werden insgesamt 2915 km Hauptwander-, Rundwander-, Ortswander- und Verbindungswanderwege markiert. Unsere Fachreferenten leiten diesen Kreis.
Wegezeichner 2016 Herbsttagung Haus Haardt
Weil z.B. durch Straßenbauten usw. die Wegemarkierungen und auch die Wanderkarten ständig aktualisiert werden müssen, wären wir im Falle örtlicher Änderungen für eine kurze Mitteilung dankbar.
Interessenten für diese ehrenamtliche Tätigkeit als Wegemarkierer, melden sich bitte bei den Fachreferenten.
1. Fachreferent Wege
Reinhard Klemp
Börster Hegge 11
45657 Recklinghausen
Tel. 02361 - 9 43 44 96
eMail: reinhard.klemp@t-online.de